Rosenau Apotheken
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Rosenau Apotheken
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Bürgerplatz 8
96472 Rödental
Telefon: 09563 8821
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8:00 Uhr -18:30 Uhr
Mi, Fr: 8:00 Uhr -18:00 Uhr
Sa: 8:30 Uhr -12:30 Uhr
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Wir wissen: Der Neustart fällt leichter mit etwas Unterstützung –
deshalb helfen wir Ihnen gerne bei der Wohnungssuche und der Organisation einer passenden Kinderbetreuung.
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Fortbildung, Austausch und spannende Einblicke
Zwei unserer Kolleginnen waren kürzlich auf einer spannenden Reise nach Ulm – und kamen mit vielen neuen Eindrücken und frischem Wissen zurück.
An zwei intensiven Tagen standen eine
Software-Schulung
,
aktueller fachlicher Input
,
Networking
und der
Austausch mit anderen Apotheken-Teams
auf dem Programm. In lockerer und kollegialer Atmosphäre konnten unsere Mitarbeiterinnen nicht nur ihr Wissen vertiefen, sondern auch neue Impulse mitnehmen, die uns im Apothekenalltag direkt zugutekommen.
Ein besonderes Highlight war die
Besichtigung der Firma Ratiopharm
. Vor Ort erhielten wir exklusive Einblicke in die Produktion, das Marketing und die internen Abläufe des bekannten Pharmaunternehmens. Auch
aktuelle Herausforderungen wie Lieferengpässe
und deren Umgang wurden thematisiert – ein Thema, das uns tagtäglich beschäftigt.
Fazit
: Fortbildung, Teamgeist und Inspiration – für Sie sind wir nun wieder auf dem neuesten Stand!
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Mit unserer App bieten wir Ihnen die perfekte Lösung, um Ihre E-Rezepte schnell und bequem einzulösen, ohne das Haus verlassen zu müssen: Einfach die App öffnen, Ihre Gesundheitskarte ans Smartphone halten, E-Rezepte einsehen und bestellen.
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Für maximale Sicherheit in der Arzneimitteltherapie
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täglich ein und fühlen sich manchmal
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Magazin
Arbeitgeber zahlt: Was man zur Bildschirmbrille wissen muss
Eine Bildschirmbrille ist ein Arbeitsmittel und Eigentum der Firma. - (c)Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
Eine Brille fürs Büro: Bei Bildschirmbrillen sind die Gläser so aufgebaut, dass man vor allem im Nahbereich gut sehen kann.
Beschäftigte, die eine benötigen, müssen dafür nicht selbst in die Tasche greifen. «Die Bildschirmbrille ist eine Leistung des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und die Kosten zu übernehmen», sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wann Beschäftigte eine Bildschirmbrille brauchen
Als Voraussetzung gelte, dass zur Durchführung der Arbeit arbeitstäglich ein Bildschirmgerät genutzt werde und, «dass man hohe Aufmerksamkeit und Konzentration braucht, um Fehler zu vermeiden», so Wolter.
Als typische Gründe für den Bedarf einer Bildschirmbrille nennt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA):
Alterssichtigkeit
eine unergonomische Kopfhaltung bei der Nutzung der Alltagsbrille
eine unzureichende Sehkorrektur mit der vorhanden Sehhilfe
Bildschirmbrille gehört der Firma
Stellt ein Arbeitsmediziner den Bedarf einer Bildschirmbrille fest, ist diese komplett, also inklusive Fassung, vom Arbeitgeber zu zahlen. Lediglich pauschale Zuschüsse oder Gehaltszulagen, die den Arbeitnehmer zur (Teil-)Kostenübernahme zwingen, seien nicht zulässig, heißt es vom ZVA.
Gut zu wissen: Eine Bildschirmbrille ist ein Arbeitsmittel und Eigentum der Firma. Der Privatgebrauch ist damit theoretisch unzulässig. «Die meisten Arbeitgeber sind in dieser Hinsicht aber großzügig. In Zeiten von Homeoffice geht die Brille oft mit nach Hause, damit der Arbeitnehmer auch von dort arbeiten kann», sagt Christian Müller, Präsident des ZVA.
Autor: dpa - 25.09.2025
Am Bürgerplatz
Bürgerplatz 8
96472 Rödental
Telefon: 09563 8821
Fax: 09563 8850
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. Vor Ort erhielten wir exklusive Einblicke in die Produktion, das Marketing und die internen Abläufe des bekannten Pharmaunternehmens. Auch
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Arbeitgeber zahlt: Was man zur Bildschirmbrille wissen muss
Eine Bildschirmbrille ist ein Arbeitsmittel und Eigentum der Firma. - (c)Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
Eine Brille fürs Büro: Bei Bildschirmbrillen sind die Gläser so aufgebaut, dass man vor allem im Nahbereich gut sehen kann.
Beschäftigte, die eine benötigen, müssen dafür nicht selbst in die Tasche greifen. «Die Bildschirmbrille ist eine Leistung des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und die Kosten zu übernehmen», sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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Autor: dpa - 25.09.2025
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