3 Fakten zur Geltung von Tarifverträgen

Ganz schön verwirrend, was alles für ein Arbeitsvertrag gelten kann – 3 Fakten zu Tarifverträgen
Verlagsinformationen
11.10.2023 15:53 Uhr
© YuriArcursPeopleimages@envato.com

Auf den ersten Blick kann es etwas unübersichtlich sein, welche Regelungen für ein Arbeitsverhältnis gelten. Es gibt die im Arbeitsvertrag vereinbarten Klauseln, Gesetze und Verordnungen und sehr viel Rechtsprechung. Zu all dem können auch noch tarifliche Regelungen kommen. Je nach Einsatzort (öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, Industrie) und Wohnort können unterschiedliche Tarifverträge gelten.

1. Arten von Tarifverträgen

Es gibt zwei Varianten: Wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde, dann gilt er für alle Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich. Es kommt dann nicht darauf an, ob Beschäftigte und Arbeitgeber selbst tarifgebunden sind oder ob eine Vereinbarung dazu im Arbeitsvertrag aufgenommen ist.

Für alle anderen Tarifverträge gilt: Sie sind für ein Arbeitsverhältnis dann relevant, wenn entweder beide Vertragsparteien tarifgebunden sind oder wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde.

2. Wann Tarifbindung vorliegt

Tarifgebunden sind Sie selbst, wenn Sie Mitglied einer Tarifvertragspartei sind - also Mitglied der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag verhandelt und abgeschlossen hat. Arbeitgeber können tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband sein, der mit der Gewerkschaft den Tarifvertrag vereinbart hat. Manchmal ist auch der Arbeitgeber selbst Partei des Tarifvertrages. Dann liegt ein sogenannter Haustarifvertrag vor, der nur in dem betreffenden Unternehmen gilt. Häufig ist das zum Beispiel in Krankenhäusern.

3. Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Gelten kann ein Tarifvertrag auch dann, wenn Sie es mit dem Arbeitgeber so verhandeln und es im Arbeitsvertrag festgehalten wird.

Tipp: Auch wenn beide Seiten tarifgebunden sind, ist es gut, die Geltung tariflicher Regelungen ausdrücklich im Arbeitsvertrag aufzunehmen. So bleibt sie Ihnen im Falle eines späteren Betriebsüberganges auch dann unbefristet erhalten, wenn der neue Arbeitgeber selbst nicht tarifgebunden ist. Achten Sie darauf, ob die Geltung eines Tarifvertrages insgesamt oder nur ergänzend zu den Regelungen im Arbeitsvertrag aufgenommen ist.

Fazit: Tarifliche Standards können Sie sich für Ihr Arbeitsverhältnis auf verschiedenen Wegen sichern. Das Festhalten im Arbeitsvertrag ist auch dann sinnvoll, wenn es zusätzlich geschieht.