Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht immer leicht – aber: Mit selbstbewussten Vertragsverhandlungen und individuellen Lösungen können Sie sich den Arbeitsplatz passend machen.

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18.07.2023 13:28 Uhr
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht nur ein Problem, sondern auch viele Lösungen

Verschiedene Lebensphasen bringen Veränderungen mit sich, auch für das Berufsleben. Egal, für welches Betreuungsmodell und für welchen Umfang einer Berufstätigkeit sich Eltern entscheiden: Nach der Geburt von Kindern ist die persönliche Welt eine andere. Veränderungen sind bei vielen mit Ängsten verbunden und die Diskussionen um die Schwierigkeiten einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen nicht immer Mut, sich das ganz eigene Modell zu schaffen. Nach wie vor ist jedoch gerade die pharmazeutische Welt eine, in der viel möglich ist. Das gilt nicht nur für Beschäftigte in großen Unternehmen, in denen individuelle Bedürfnisse organisatorisch leichter aufzufangen sind. Es gilt auch für die kleineren Teams in Apotheken, in denen viele Teilzeitbeschäftigte erfolgreich im Team zusammenarbeiten.

Denken und kommunizieren Sie das, was geht

Es macht unstreitig für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen organisatorischen Unterschied, ob die Beschäftigten grundsätzlich zu allen Geschäftszeiten eingesetzt werden könnten oder selbst an Betreuungszeiten oder andere Umstände gebunden sind, die bei der Festsetzung der Arbeitszeit berücksichtigt werden müssen. Das leider verbreitete schlechte Gewissen ist dennoch fehl am Platz. Denn der Schutz von Familien ist im Grundgesetz verankert und die geltenden Schutzgesetze für Mütter und Eltern sind eine gesellschaftliche Entscheidung, die es gemeinsam umzusetzen gilt.

Der überall spürbare Fachkräftemangel verstärkt, was ohnehin gilt: Sie können selbstbewusst verhandeln, denn Ihr Fachwissen und Ihre Fähigkeiten verringern sich nicht entsprechend der Wochenstundenzahl! Hinzu kommt, dass Eltern häufig einen besonderen Blick für Prioritäten haben und wahre Organisationstalente sind. Das alles ist auch dann wertvoll, wenn Sie nicht in Vollzeit arbeiten möchten – und das können Sie auch deutlich machen. Wichtig dabei:

  • Fokussieren Sie sich nicht selbst auf das, was erstmal ein Hindernis zu sein scheint. Denken und kommunizieren Sie in Lösungen - zum Beispiel bei der Arbeitszeit, aber nicht nur dort.
  • Richten Sie Ihre Vertragsverhandlungen auch einmal auf noch nicht so verbreitete Möglichkeiten und sprechen Sie auch über Themen, die über Wochenarbeitszeit und Gehalt hinausgehen. Es gibt viele Möglichkeiten, die Sie in dieser Lebensphase unterstützen können.

Umfang und Lage der Arbeitszeit

Wenn Kita- oder Schulzeiten zu berücksichtigen sind, ist die Lage der Arbeitszeit besonders wichtig. In den meisten Arbeitsverträgen ist jedoch nur der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit festgehalten und nichts zur Lage der vereinbarten Stunden. Grundsätzlich darf die Lage der Arbeitszeit vom Chef oder der Chefin bestimmt werden. Auch wenn dabei immer eine Abwägung erfolgen muss und Sie zum Beispiel nicht verpflichtet werden können, Ihr kleines Kind unbetreut zu lassen, ist die Festlegung schon bei Vertragsabschluss eine klare Empfehlung. Dies muss nicht ohne Abänderungsmöglichkeit für die Zukunft geschehen. Eine solche Bindung ist von Arbeitgeberseite meist nicht gewünscht und auch für Sie selbst können in anderen Lebensphasen andere Zeiten wichtig werden. Die Festlegung aber etwa mit dem Zusatz, dass einvernehmlich in Zukunft auch andere Zeiten vereinbart werden können, bringt für die aktuelle Situation Klarheit.

Ihre Mutter kann einen Nachmittag Betreuung abdecken? Ihr Partner arbeitet in Schichten, so dass auch für Sie frühe und späte Wochen möglich sind? Seien Sie erfinderisch und sprechen Sie über die Zeiten, die für Sie gut funktionieren. Dafür ist es gut, sich selbst darüber klar zu sein, was realistisch ist und klappen wird. Es macht einen Unterschied, ob Sie im Gespräch das hervorheben, was auf keinen Fall geht oder ob sie über das sprechen, was Sie verlässlich anbieten können.

Jobsharing

Eine besondere Möglichkeit für sehr individuelle Lösungen ist das Jobsharing. Die Teilung eines Arbeitsplatzes ist in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz ausdrücklich vorgesehen, außerhalb größerer Unternehmen aber noch nicht sehr verbreitet. Beim Jobsharing wechseln Sie sich mit der Kollegin oder dem Kollegen ab. Sie können vereinbaren, ob Sie sich die Tage teilen oder ein wochen- oder sogar monatsweiser Wechsel stattfindet. Außerdem vertreten Sie sich gegenseitig. Der Vorteil für die Arbeitgeberseite liegt auf der Hand, denn der Arbeitsplatz ist (wenn nicht gerade unglückliche gleichzeitige Erkrankungen vorkommen) verlässlich immer besetzt. Vielleicht kennen Sie sogar jemanden, mit dem Sie sich von vornherein auf eine Stelle gemeinsam bewerben können?

Leistungen neben dem Monatsgehalt

Teilzeitarbeit wirkt sich auf Ihre Rente aus. Verhandeln Sie nicht nur über Ihr Monatsgehalt, sondern auch über zusätzliche Absicherung wie Arbeitgeberanteile zur betrieblichen Altersvorsorge. Steuerfreie Fahrtkostenerstattungen schonen das Familienbudget ebenso wie ein Zuschuss zu den Kita-Kosten. Sie können über Umwandlungsmöglichkeiten von Geld in Freizeit verhandeln, zum Beispiel beim 13. Monatsgehalt. Auch sind gesetzliche oder tarifliche Urlaubsansprüche keine Obergrenzen – nehmen Sie sie als Verhandlungsbasis.

Apropos Urlaub: Es gibt keine Regelung, nach der ein Urlaub in der Probezeit ausgeschlossen wäre. Wenn Sie an einem neuen Arbeitsplatz beginnen und die Schließzeit in der Kita steht bevor, können Sie auch eine Urlaubsgewährung direkt besprechen.

Fazit: Sie sind eine wertvolle Fachkraft und können in jeder Lebensphase die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrages selbstbewusst so verhandeln, dass sie zu Ihrem Leben passen.