Arbeitszeugnisse

Gefälligkeit oder sowieso nur Ergebnis eines langwierigen Klageverfahrens? Was Arbeitszeugnisse aussagen und worauf Sie achten sollten.

Verlagsinformationen
18.07.2023 13:28 Uhr
© Marco2811 - AdobeStock/56251918

Zwischen Wohlwollen und Wahrheit: Die wichtigsten Bausteine und Tücken von Arbeitszeugnissen

Die Bedeutung von Arbeitszeugnissen für die Entscheidung über eine Zusammenarbeit ist insgesamt betrachtet gesunken. Das gilt sicherlich weniger für große Unternehmen und Konzerne mit professionellen Personalabteilungen, aber jedenfalls für kleinere Betriebe wie Apotheken. Hier wird gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sehr schnell ein persönliches Gespräch vereinbart, das dann auch entscheidend ist für einen Vertragsabschluss. Hinzu kommt, dass allen bewusst ist: Über die Formulierungen in einem Arbeitszeugnis kann viel gestritten werden, auch vor Gericht. Die Aussagekraft hat darunter gelitten.

Dennoch: Auf individueller Ebene wird das Arbeitszeugnis nach wie vor oft wichtig genommen und das zu Recht. Ein sorgfältig erstelltes Zeugnis ist ein Zeichen der Wertschätzung, gerade nach längerer Zusammenarbeit. Arbeitszeugnisse sind außerdem nach wie vor ein wichtiger Teil vollständiger Bewerbungsunterlagen - und Sie haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 109 GewO (Gewerbeordnung) einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.

Arten von Arbeitszeugnissen: Einfache und qualifizierte Zeugnisse

Nach kurzer Beschäftigungszeit ist ein einfaches Arbeitszeugnis ausreichend. Darin sind nur die Beschäftigungszeit und die Tätigkeiten aufgeführt. Gerade nach kurzer Beschäftigungszeit kann es sinnvoll sein, ein einfaches Zeugnis anzufordern – dass irgendetwas mit der Zusammenarbeit nicht gepasst hat, ist ohnehin offensichtlich. Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben Sie, wenn auch Leistung und Verhalten beurteilt werden können. Das wird jedenfalls nach etwa 6 Wochen als möglich angesehen.

Bausteine und die wichtigsten Stolperfallen im Arbeitszeugnis

1. Wer hat wo gearbeitet

Die Daten müssen stimmen und die Beschreibung des Unternehmens sollte nicht so viel Raum einnehmen, dass sie den Großteil des Textes darstellt. Der Schwerpunkt liegt bei den folgenden, Sie selbst betreffenden Punkten.

2. Was haben Sie genau gemacht

In der Tätigkeitsbeschreibung werden nach einem allgemeinen Hinweis auf die zum Berufsbild gehörenden Aufgaben besondere Schwerpunkte genannt. Nicht jede Kleinigkeit sollte aufgeführt werden.

3. Fachwissen und Fortbildung

Wichtig ist es, nicht nur das gute oder hervorragende Fachwissen und regelmäßige Fortbildungen zu erwähnen, sondern auch die erfolgreiche Umsetzung in die Praxis.

4. Leistungsbeurteilung

Auch wenn Sie das Zeugnis selbst entwerfen sollen: Übertreiben sie nicht. Sind die Formulierungen zu überschwänglich, hinterlassen sie eher einen negativen Eindruck. Arbeitgeber könnten das Zeugnis dann schon als ironisch empfinden und vermuten, dass es Auseinandersetzungen um den genauen Text gab. Neben den üblichen Klauseln sollten individuelle besondere Stärken genannt sein.

5. Verhaltensbeurteilung

Hier ist die Reihenfolge der genannten Personen wichtig, denen gegenüber Ihr Verhalten beurteilt wird. Die Vorgesetzten sind vor den Kollegen zu nennen. Die Kunden stehen am Ende, können bei Tätigkeiten mit Schwerpunkt auf dem Kundenkontakt aber auch zuerst genannt werden.

6. Schlussformel

Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel, in der das Bedauern über die Beendigung der Zusammenarbeit und der Dank für die jederzeit gute Mitarbeit enthalten sind. Es macht ein Zeugnis mit positiven Beurteilungen aber erst stimmig.

Bei der Schlussformel wie insgesamt gilt: Es ist nicht immer böse Absicht, wenn nicht alle Bausteine enthalten sind oder die ein oder andere unglückliche Formulierung im Arbeitszeugnis auftaucht. Denken Sie daran, dass die meisten Arbeitgeber keine Personalfachleute sind, sondern Pharmazeuten. Sprechen Sie deshalb Änderungswünsche immer zeitnah an, bevor Ausschlussfristen greifen oder Ansprüche verwirkt sind, weil Sie zu lange nicht geltend gemacht wurden. Achtung: Auch bei einem korrigierten Zeugnis muss das Ausstellungsdatum mit dem Beendigungsdatum übereinstimmen. Im Übrigen sagt ein Zeugnis immer auch etwas über den Aussteller aus und nicht nur über Sie selbst.

Fazit: Gute Arbeitszeugnisse sind wichtiger Bestandteil Ihrer Vorstellung. Auch mit einem nicht so idealen Zeugnis können Sie jedoch mit Ihren übrigen Unterlagen, vor allem aber mit Ihrer Persönlichkeit und Überzeugungskraft Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen.