Je älter desto mehr Urlaub

Innerbetriebliche Urlaubsregelung, die vorsieht, dass ältere Mitarbeiter mehr Urlaub erhalten möglich? Möglich, so das Bundesarbeitsgericht

In Kooperation mit Dr. Schmidt und Partner
05.04.2023 13:04 Uhr
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BAG: Mehr Urlaub für Arbeitnehmer ab 58 Lebensjahren zulässig

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz („AGG“) sieht vor, dass eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern aufgrund deren Alter grundsätzlich unzulässig ist. Anders ist dies jedoch zu sehen, wenn die Andersbehandlung gerechtfertigt ist.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte letztinstanzlich einen Fall zu entscheiden bei dem eine angestellte Produktionshelferin geklagt hatte, die sich aufgrund der innerbetrieblichen Urlaubsregelungen diskriminiert fühlte (BAG, Urteil vom 21.10.2014, Az.: 9 AZR 956/12). Der Arbeitgeber gewährte der Belegschaft grundsätzlich 34 Arbeitstage Urlaub. All denjenigen Mitarbeitern, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, gewährte der Arbeitgeber darüber hinaus zwei weitere Urlaubstage. Die Klägerin war jünger als 58 Jahre und klagte deswegen auf jährlich zwei weitere Urlaubstage Begründung, dass die Regelung sie als jüngere Person in ihrem Alter diskriminiere.

Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Zwar stelle die betriebliche Urlaubsregelung eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar, da sie unmittelbar an das Lebensalter der Beschäftigten anknüpfe, diese Diskriminierung sei jedoch gerechtfertigt, so das BAG. Bei der Gewährung von übergesetzlichem Mehrurlaub stehe dem Arbeitgeber ein gesteigerter Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu. Die zusätzliche Urlaubsgewährung bei älteren Mitarbeitern verfolge den Zweck des gesteigerten Erholungsbedürfnisses und damit dem Schutz von älteren Beschäftigten. Jedenfalls bei der Grenze von 58 Jahren sei die Bevorzugung der Arbeitnehmer gerechtfertigt, so das BAG.

Fazit: Häufig ist es ein schmaler Grat, ob Ungleichbehandlungen von Mitarbeitern aufgrund deren Alter zu Verstößen gegen das AGG führen. Hier ist Vorsicht geboten.